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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

 

I. Allgemeines

1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle (auch zukünftigen) Geschäfte mit unseren Geschäftspartnern (Besteller). Ergänzend gelten das für Rechtsbeziehungen inländischer Partner geltende Recht sowie die Incoterms 1953, soweit nicht diese Bedingungen oder besondere Vereinbarungen etwas anderes bestimmen. Die Ungültigkeit einer einzelnen Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluß des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Alle Vereinbarungen, auch Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder schon getroffener Vereinbarungen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn und soweit wir uns ausdrücklich schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben. Auch wenn der Besteller abweichende Bedingungen zu Grunde legt, gelten spätestens mit Empfang der Ware unsere Bedingungen als vereinbart.

 

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist Duisburg. Wir behalten uns jedoch vor, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

II. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.

 

2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

 

3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

 

4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

 

6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

 

7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

III. Gewährleistung

1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht vor eigenen Prüfungen und Versuchen.

 

2. Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

 

3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

 

4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

 

IV. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

 

AGB